Es ist uns eine Freude, Ihnen eine Luxuriöse Villa mit Infinity-Pool und Meerblick vorstellen zu können.Ein Sonnendeck mit Blick ist das Motto dieser besonderen Villa mit Infinity-Pool und Meerblick in Podstrana, einem Vorort von Split. Entdecken Sie mit gemeinsam mit uns die Vorteile dieser einzigartigen Villa mit Infinity-Pool. Sollten Sie weitere Fragen zu dieser Villa mit Meerblick haben oder möchten Sie sich vor Ort einen persönlichen Eindruck der Villa verschaffen. Dann zögern Sie nicht unsere Immobilien Experten vor Ort zu kontaktieren. Gerne beantworten wir alle Fragen rund um die luxuriöse Villa mit Infinity-Pool und Meerblick in Podstrana, einem Vorort von Split in einem persönlichen Telefonat oder via Mail. Unsere Makler freuen Sich auf Ihre Kontaktaufnahme.
WOHNUNG INFORMATIONENDiese exquisite Residenz befindet sich in erstklassiger Lage und erstreckt sich über eine Grundfläche von 355,81 m2 (NKP 165,91 m2) sorgfältig gestalteter Wohnfläche, die zeitgenössische Eleganz und zeitlosen Charme verkörpert. Mit einer harmonischen Mischung aus moderner Ästhetik und Funktionalität verspricht diese Wohnung einen außergewöhnlichen Lebensstil für anspruchsvolle Käufer.
Der Außenbereich bietet einen beheizten Infinity-Pool von 35 m2, sodass Sie den Sonnenuntergang und die Aussicht auf die Adriaküste und die Stadt Split genießen können. Der Sonnendeckbereich mit einer Außendusche. Es gibt auch einen Essbereich im Freien vor der Küche, zusammen mit einem traditionellen Grill für das perfekte Mittag- oder Abendessen mit der Familie.
Im Erdgeschoss haben wir einen vollklimatisierten, stilvollen Wohn- und Essbereich mit einer voll ausgestatteten Küche, einer Kücheninsel und einem Kamin. Ein direkter Zugang zum Poolbereich und zum Essbereich im Freien mit Grill. Im Erdgeschoss gibt es auch eine separate Toilette und eine Waschküche mit Waschmaschine, Trockner.
Auf der ersten Etage haben wir 3 Schlafzimmer, alle voll klimatisiert und jedes von ihnen hat ein eigenes Bad mit Dusche. Zwei Schlafzimmer teilen sich Pool- und Meerblick, während das dritte einen Blick auf das Dorf und das Meer hat.
Diese Villa befindet sich in Podstrana, nur 15 Minuten von Split, der zweitgrößten Stadt Kroatiens, und auch nur 15 Minuten von Omiš und dem Fluss Cetina entfernt. In dieser schönen Villa können Sie mit Ihrer Familie und Freunden Ruhe und Frieden genießen, da sie sich auf der Rückseite von Podstrana oberhalb der Küstenstraße befindet. Der nächste Flughafen ist nur 26 km entfernt, der Seehafen und der zentrale Busbahnhof sind 9 km entfernt und die Autobahn, die praktisch ganz Kroatien verbindet, ist nur 22 km entfernt.
Die Gemeinde Podstrana hat 10.403 Einwohner. Das Gebiet von Podstrana gehört zur Zone eines angenehmen mediterranen Klimas, das den Anbau aller mediterranen Kulturpflanzen in der Landwirtschaft begünstigt: Oliven, Weinreben, Feigen, Johannisbrot, Zitrusfrüchte, Pfirsiche und Gemüseanbau, der das ganze Jahr über gedeiht zum milden Klima. Die Schönheit und Fülle des Klimas und die ökologische Erhaltung der natürlichen Umwelt sind die ursprünglichen Werte, die die Einwohner von Podstrana genießen. Neben dem bestehenden Inlandsangebot einer Reihe von privaten Restaurants, Pensionen und Hotels mit nach europäischen Standards kategorisierten Unterkunftseinrichtungen präsentiert sich Podstrana als ein außergewöhnliches Touristenziel und eine ideale Wahl sowohl für Geschäftsleute als auch für Urlauber.
Willkommen in Split, einer pulsierenden Hafenstadt an der dalmatinischen Küste Kroatiens. Als eine der lebendigsten Städte der Adria bietet Split eine faszinierende Mischung aus historischem Charme, mediterraner Schönheit und modernem Leben. Erkunden Sie die Altstadt von Split, die von der UNESCO zum Weltkulturerbe erklärt wurde, und bestaunen Sie das beeindruckende Diokletianpalast, das als eines der am besten erhaltenen römischen Monumente der Welt gilt. Schlendern Sie durch die engen Gassen, gesäumt von antiken Ruinen, charmanten Cafés und lebhaften Märkten.
Genießen Sie die sonnenverwöhnten Strände von Split, darunter die berühmten Bacvice-Strände, die perfekt zum Schwimmen, Sonnenbaden und Wassersport geeignet sind. Unternehmen Sie eine Bootsfahrt zu den nahegelegenen Inseln und entdecken Sie versteckte Buchten, kristallklares Wasser und malerische Fischerdörfer. Tauchen Sie ein in das lebendige Nachtleben von Split, das eine Vielzahl von Bars, Clubs und Restaurants bietet, in denen Sie lokale Spezialitäten probieren und das pulsierende Ambiente der Stadt erleben können.
Mit seiner reichen Geschichte, seiner atemberaubenden Küste und seinem dynamischen Lebensstil ist Split das perfekte Reiseziel für Abenteurer, Kulturliebhaber und Sonnenanbeter gleichermaßen. Planen Sie Ihren nächsten Urlaub in Split und erleben Sie die unvergleichliche Schönheit und Vielfalt dieser faszinierenden Stadt an der Adriaküste.
Wenn Sie diese Immobilie bei einer anderen Agentur zu einem anderen Preis beziehungsweise günstiger gesehen haben. Bitten wir Sie uns dies direkt mitzuteilen damit wir den Preis überprüfen können. Darauf hin werden wir unser Angebot überprüfen uns umgehend mit dem Eigentümer in Verbindung setzen. Sobald wir alle Informationen zu den unterschiedlichen Preisen haben werden wir uns mit Ihnen in Verbindung setzen. Um Ihnen gegebenenfalls ein individuelles Angebot mit den gleichen Konditionen wie bei der anderen Agentur anzubieten.
Bei einem ernsthaften Kaufinteresse empfehlen wir Ihnen jedenfalls die Konsultation eines Rechtsbeistands zur Überprüfung Ihrer Wunschimmobilie und der rechtlichen Beratung und Abwicklung in Kroatien. Gerne vermitteln wir Ihnen den Kontakt zu einem unserer deutschsprachigen Anwälte des Vertrauens wie zum Beispiel Jagar & Grebenar oder Rechtsanwaltsgesellschaft Boric & Partner.
Sollten Sie aus steuerlichen Gründen den Erwerb über eine kroatische Gesellschaft erwägen empfehlen wir Ihnen einen Steuerberater zu konsultieren. Gerne stellen wir Ihnen einen Kontakt zu einem unserer deutsch-kroatischen Wirtschaftsprüfern wie zum Beispiel Confida Zagreb oder LeitnerLeitner her.
In Kroatien sowie in Deutschland trägt der Käufer die Notar- und Eintragungskosten beim Grundbuch. Von daher kann er sich auch den Notar wie in Deutschland frei wählen. Wir emfehlen daher zu einem deutsch sprechenden Notaren wie zum Beispiel Kristijan Hukelj oder der Kanzlei Draškić.
Die Grunderwerbsteuer beträgt in Kroatien 3,00 Prozent. Neubauobjekte sind von der Grunderwerbsteuer ausgeschlossen. Vorraussetzung ist, dass die Immobilie von einem Unternehmer veräßert wird und nicht älter als 2 Jahre ist, nicht bezogen war. Des weiteren besteht die Möglichkeit bei einer solchen Immobilie die Vorsteuer zu ziehen. Dies ist aber nur möglich wenn Sie die Immobilie über eine im Umsatz Steuersystem registrierte Unternehmen erwerben. Weitere detaillierte Informationen rund um die Kaufnebenkosten Ihrer kroatischen Traumimmobilie finden Sie im Bereich FAQ
Wir berechnen die Nutz- und Wohnfläche jedes Objekts anhand der gesetzlichen Faktoren der kroatischen Wohnflächenberechnung. Die Innenflächen werden mit dem Faktor 1.00, überdachte Balkone und Terrassen mit 0.50 und nicht überdachte Flächen mit 0.25 gerechnet. Loggien werden mit 0.75, Garagen mit 0.70, Stellplätze mit 0.20 und Gärten mit 0.10 angerechnet. Weitere Informationen rund um die kroatische Wohnflächenberechnung finden Sie im Bereich FAQ
CTB Brokers Hrvatska – Inhaber Christian T. Bader Finanz und Immobilienmakler übernimmt keine Gewähr für die Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der bereitgestellten Informationen. Materielle oder ideelle Haftungsansprüche die durch die Nichtnutzung oder Nutzung fehlerhafter oder unvollständiger Informationen verursacht wurden sind grundsätzlich ausgeschlossen. Sofern seitens CTB Brokers kein vorsätzliches Handeln oder grob fahrlässiges Verschulden vorliegt. Dieses Angebot ist freibleibend. Wir behalten es uns ausdrücklich vor, das Angebot oder Teile ohne gesonderte Ankündigung zu verändern, zu ergänzen oder zu löschen. Des Weiteren behalten wir uns vor die Veröffentlichung zeitweise oder endgültig einzustellen. Alle Informationen zu den einzelnen Immobilien sowie die Bilder, Grundrisse und Illustrationen wurden vom jeweiligen Verkäufer zur Verfügung gestellt.
Bei den Abbildungen unserer Neubauprojekte handelt es sich sowohl um unverbindliche 3D-Darstellungen als auch um unverbindliche Illustrationen. Diese spiegeln weder die exakte Größe, den genauen Schnitt oder die architektonischen Besonderheiten der Wohneinheiten nach. Sondern dienen lediglich dazu sich einen besseren Eindruck dieser Wohneinheit zu machen. Die exakten Größen, Grundrisse und Ausstattungen sowie die Anordnung der Fenster und Türen sind dem architektonischen Hauptprojekt zu entnehmen. Die architektonischen Besonderheiten und Ausstattungsdetails der einzelnen Wohneinheiten entnehmen Sie bitte der Baubeschreibung.
Der Maklervertrag mit uns kommt durch schriftliche Vereinbarung oder auf Basis des Suchkundenvertrages oder des Objektexposés und dessen Bedingungen zustande. Der Courtageanspruch entsteht durch einen eindeutigen Objektnachweis durch CTB BROKERS. Oder durch die Vermittlung eines Vertragsabschlusses für ein durch CTB BROKERS angebotenes Objekt. Der Courtageanspruch errechnet sich aus dem Kaufpreis im Kaufvertrag für das Verkaufsobjekt, einschließlich etwaiger dem Verkäufer oder Dritten zugutekommender Nebenleistungen. Die Courtage beträgt 3,00 % aus dem gesamten Kaufpreis zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer und ist bei notariellem Vertragsabschluss verdient und fällig. Die Höhe der Bruttocourtage unterliegt einer Anpassung bei Steuersatzänderung. Der Provisionsanspruch besteht auch dann, wenn ein zweckgleichwertiges Ersatz- oder Folgegeschäft an Stelle des ursprünglich bezweckten Geschäfts zustande kommt. Sofern die Vermittlung des Geschäfts in den Tätigkeitsbereich des Maklers fällt. Der Provisionsanspruch bei Ersatz- oder Folgegeschäften errechnet sich aus dem Marktwert und dem ortsüblichen Provisionssatz zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. CTB BROKERS erhält einen unmittelbaren Zahlungsanspruch gegenüber dem Käufer.
Als Immobilienmakler sind wir nach § 2 Abs. 1 Nr. 14 und § 11 Abs. 1, 2 Geldwäschegesetz (GwG) dazu verpflichtet, bei der Begründung einer Geschäftsbeziehung die Identität des Vertragspartners festzustellen und zu überprüfen. Dies gild auch dann sobald ein ernsthaftes Interesse an der Durchführung des Immobilienkaufvertrages besteht. Hierzu ist es erforderlich, dass wir nach § 11 Abs. 4 GwG die relevanten Daten Ihres Personalausweises festhalten (wenn Sie als natürliche Person handeln) – beispielsweise mittels einer Kopie. Bei einer juristischen Person benötigen wir eine Kopie des Handelsregisterauszugs, aus welchem der wirtschaftlich Berechtigte hervorgeht. Das Geldwäschegesetz sieht vor, dass der Makler die Kopien sowie die Unterlagen fünf Jahre aufbewahren muss. Als unser Vertragspartner haben Sie auch eine Mitwirkungspflicht nach § 11 Abs. 6 GwG.