Perfekte Harmonie: Luxuriöse Villa mit Pool und atemberaubendem Blick

  • 1.500.000 €
Šibenik-Knin
  • Villa
  • Art der Immobilie
  • 4
  • Schlafzimmer
  • 5
  • Bäder
  • 3
  • Garagen
  • 260
  • 2023
  • Baujahr
  • SK-ROG-100-S
  • Immobilien-ID
Zum Kauf
Perfekte Harmonie: Luxuriöse Villa mit Pool und atemberaubendem Blick
Šibenik-Knin
  • 1.500.000 €

Beschreibung

Bezaubernde Mischung aus moderner Architektur und natürlichem Ambiente mit einem einzigartigen Blick auf einen der schönsten Sonnenuntergänge, der direkt im Meer untergeht.

WOHNUNG INFORMATIONENDiese exquisite Residenz befindet sich in erstklassiger Lage und erstreckt sich über eine Grundfläche von 355,81 m2 (NKP 165,91 m2) sorgfältig gestalteter Wohnfläche, die zeitgenössische Eleganz und zeitlosen Charme verkörpert. Mit einer harmonischen Mischung aus moderner Ästhetik und Funktionalität verspricht diese Wohnung einen außergewöhnlichen Lebensstil für anspruchsvolle Käufer.

Die Luxusvilla in der ruhigen dalmatinischen Stadt Ražanj in der Nähe von Rogoznica in einem umzäunten Villenkomplex bietet eine bezaubernde Mischung aus moderner Architektur und natürlichem Ambiente mit einem einzigartigen Blick auf einen der schönsten Sonnenuntergänge, der direkt im Meer untergeht. Die Villa mit einer Fläche von 260 m2 bietet Platz für acht Personen.

Das Erdgeschoss verfügt über ein geräumiges Wohnzimmer, eine Küche, ein Esszimmer und eine ausgestattete Waschküche, ein separates Badezimmer und einen Wellnessraum mit Sauna und Whirlpool, wo Sie alle Freuden der Wellness-Entspannung bei einem wunderschönen Blick auf den Sonnenuntergang genießen können. Im Obergeschoss befinden sich vier voll ausgestattete En-Suite-Schlafzimmer mit Doppelbetten und herrlichem Meerblick.

Auf der großen Terrasse von 140 m2 (110 m2 aus Teakholz) befindet sich ein beheizter Infinity-Pool, umgeben von acht Liegestühlen. Das 1,45 m tiefe und 10 m lange Becken verfügt neben der Heizmöglichkeit auch über eine Kühlmöglichkeit und verfügt über ein Kinderbecken. Die Lage der Villa bietet den ganzen Tag über Schatten und Sonne. Im komplett umzäunten Hof der Villa gibt es einen Parkplatz mit drei Stellplätzen.

Mehr Informationen folgt…

In der Nähe der Villa befindet sich ein für die dalmatinische Küste typischer Kiesstrand voller weißer Steine. Die bezaubernde Küste verbirgt verschiedene Spezialitäten, die sich in unmittelbarer Nähe der Villa befinden. Ein solcher Ort ist Dragon’s Eye (Zmajevo oko), ein kleiner Salzsee auf der Halbinsel Gradina neben Marina Frapa. Etwas weiter entfernt liegt die versteckte Blue Bay, perfekt für idyllische Nachmittage in Gesellschaft Ihrer Liebsten. Wenn Sie ein Boot mieten oder mit Ihrem eigenen Boot zur Villa anreisen möchten, steht Ihnen gegen Aufpreis ein privater Liegeplatz in der nahegelegenen Marina Frapa zur Verfügung.

Obwohl sie sich in einer isolierten Lage befindet, die absolute Privatsphäre und Ruhe gewährleistet, finden Sie in der Nähe der Villa zahlreiche Einrichtungen wie Bars, Restaurants, Geschäfte und dergleichen. Auch in der etwas abgelegeneren Küstenstadt Primošten finden Sie vielfältige Angebote wie Nachtclubs, kulturelle Veranstaltungen oder Inhalte für den Aktivurlaub. Das vielfältige Sportangebot umfasst Wassersportarten wie Segeln, Tauchen oder Schwimmen. Sie können auch anderen Aktivitäten wie Radfahren oder einem einfachen Spaziergang in der Natur nachgehen.

Für alle, die lieber Sightseeing und die Erkundung kultureller und historischer Denkmäler bevorzugen, liegen die etwas weiter entfernten historischen Städte Šibenik im Norden und Split im Süden. Die dalmatinische Küste ist voller historischer Denkmäler aus der illyrischen, römischen oder mittelalterlichen Zeit, von denen viele auf der Liste des UNESCO-Weltkulturerbes stehen. In Split befindet sich beispielsweise der Diokletianpalast, eines der bedeutendsten antiken Gebäude nicht nur in Kroatien, sondern auch weltweit. In Šibenik finden Sie eine äußerst große Anzahl von Renaissance- und Barockgebäuden von außergewöhnlicher architektonischer und historischer Bedeutung, wie die Kathedrale St. Jakob oder beispielsweise die Festung St. Nikolaus.

Wenn Sie diese Immobilie in Ražanj bei einer anderen Agentur zu einem anderen Preis beziehungsweise günstiger gesehen haben. Bitten wir Sie uns dies direkt mitzuteilen damit wir den Preis überprüfen können. Darauf hin werden wir unser Angebot überprüfen uns umgehend mit dem Eigentümer in Verbindung setzen. Sobald wir alle Informationen zu den unterschiedlichen Preisen haben werden wir uns mit Ihnen in Verbindung setzen. Um Ihnen gegebenenfalls ein individuelles Angebot mit den gleichen Konditionen wie bei der anderen Agentur anzubieten.

Bei einem ernsthaften Kaufinteresse empfehlen wir Ihnen jedenfalls die Konsultation eines Rechtsbeistands zur Überprüfung Ihrer Wunschimmobilie und der rechtlichen Beratung und Abwicklung in Kroatien. Gerne vermitteln wir Ihnen den Kontakt zu einem unserer deutschsprachigen Anwälte des Vertrauens wie zum Beispiel Jagar & Grebenar oder Rechtsanwaltsgesellschaft Boric & Partner.

Sollten Sie aus steuerlichen Gründen den Erwerb über eine kroatische Gesellschaft erwägen empfehlen wir Ihnen einen Steuerberater zu konsultieren. Gerne stellen wir Ihnen einen Kontakt zu einem unserer deutsch-kroatischen Wirtschaftsprüfern wie zum Beispiel Confida Zagreb oder LeitnerLeitner her.

In Kroatien sowie in Deutschland trägt der Käufer die Notar- und Eintragungskosten beim Grundbuch. Von daher kann er sich auch den Notar wie in Deutschland frei wählen. Wir emfehlen daher zu einem deutsch sprechenden Notaren wie zum Beispiel Kristijan Hukelj oder der Kanzlei Draškić.

Die Grunderwerbsteuer beträgt in Kroatien 3,00 Prozent. Neubauobjekte sind von der Grunderwerbsteuer ausgeschlossen. Vorraussetzung ist, dass die Immobilie von einem Unternehmer veräßert wird und nicht älter als 2 Jahre ist, nicht bezogen war. Des weiteren besteht die Möglichkeit bei einer solchen Immobilie die Vorsteuer zu ziehen. Dies ist aber nur möglich wenn Sie die Immobilie über eine im Umsatz Steuersystem registrierte Unternehmen erwerben. Weitere detaillierte Informationen rund um die Kaufnebenkosten Ihrer kroatischen Traumimmobilie finden Sie im Bereich FAQ

Wir berechnen die Nutz- und Wohnfläche jedes Objekts anhand der gesetzlichen Faktoren der kroatischen Wohnflächenberechnung. Die Innenflächen werden mit dem Faktor 1.00, überdachte Balkone und Terrassen mit 0.50 und nicht überdachte Flächen mit 0.25 gerechnet. Loggien werden mit 0.75, Garagen mit 0.70, Stellplätze mit 0.20 und Gärten mit 0.10 angerechnet. Weitere Informationen rund um die kroatische Wohnflächenberechnung finden Sie im Bereich FAQ

CTB Brokers Hrvatska – Inhaber Christian T. Bader Finanz und Immobilienmakler übernimmt keine Gewähr für die Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der bereitgestellten Informationen. Materielle oder ideelle Haftungsansprüche die durch die Nichtnutzung oder Nutzung fehlerhafter oder unvollständiger Informationen verursacht wurden sind grundsätzlich ausgeschlossen. Sofern seitens CTB Brokers kein vorsätzliches Handeln oder grob fahrlässiges Verschulden vorliegt. Dieses Angebot ist freibleibend. Wir behalten es uns ausdrücklich vor, das Angebot oder Teile ohne gesonderte Ankündigung zu verändern, zu ergänzen oder zu löschen. Des Weiteren behalten wir uns vor die Veröffentlichung zeitweise oder endgültig einzustellen. Alle Informationen zu den einzelnen Immobilien sowie die Bilder, Grundrisse und Illustrationen wurden vom jeweiligen Verkäufer zur Verfügung gestellt.

Bei den Abbildungen unserer Neubauprojekte handelt es sich sowohl um unverbindliche 3D-Darstellungen als auch um unverbindliche Illustrationen. Diese spiegeln weder die exakte Größe, den genauen Schnitt oder die architektonischen Besonderheiten der Wohneinheiten nach. Sondern dienen lediglich dazu sich einen besseren Eindruck dieser Wohneinheit zu machen. Die exakten Größen, Grundrisse und Ausstattungen sowie die Anordnung der Fenster und Türen sind dem architektonischen Hauptprojekt zu entnehmen. Die architektonischen Besonderheiten und Ausstattungsdetails der einzelnen Wohneinheiten entnehmen Sie bitte der Baubeschreibung.

Der Maklervertrag mit uns kommt durch schriftliche Vereinbarung oder auf Basis des Suchkundenvertrages oder des Objektexposés und dessen Bedingungen zustande. Der Courtageanspruch entsteht durch einen eindeutigen Objektnachweis durch CTB BROKERS. Oder durch die Vermittlung eines Vertragsabschlusses für ein durch CTB BROKERS angebotenes Objekt. Der Courtageanspruch errechnet sich aus dem Kaufpreis im Kaufvertrag für das Verkaufsobjekt, einschließlich etwaiger dem Verkäufer oder Dritten zugutekommender Nebenleistungen. Die Courtage beträgt 3,00 % aus dem gesamten Kaufpreis zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer und ist bei notariellem Vertragsabschluss verdient und fällig. Die Höhe der Bruttocourtage unterliegt einer Anpassung bei Steuersatzänderung. Der Provisionsanspruch besteht auch dann, wenn ein zweckgleichwertiges Ersatz- oder Folgegeschäft an Stelle des ursprünglich bezweckten Geschäfts zustande kommt. Sofern die Vermittlung des Geschäfts in den Tätigkeitsbereich des Maklers fällt. Der Provisionsanspruch bei Ersatz- oder Folgegeschäften errechnet sich aus dem Marktwert und dem ortsüblichen Provisionssatz zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. CTB BROKERS erhält einen unmittelbaren Zahlungsanspruch gegenüber dem Käufer.

Als Immobilienmakler sind wir nach § 2 Abs. 1 Nr. 14 und § 11 Abs. 1, 2 Geldwäschegesetz (GwG) dazu verpflichtet, bei der Begründung einer Geschäftsbeziehung die Identität des Vertragspartners festzustellen und zu überprüfen. Dies gild auch dann sobald ein ernsthaftes Interesse an der Durchführung des Immobilienkaufvertrages besteht. Hierzu ist es erforderlich, dass wir nach § 11 Abs. 4 GwG die relevanten Daten Ihres Personalausweises festhalten (wenn Sie als natürliche Person handeln) – beispielsweise mittels einer Kopie. Bei einer juristischen Person benötigen wir eine Kopie des Handelsregisterauszugs, aus welchem der wirtschaftlich Berechtigte hervorgeht. Das Geldwäschegesetz sieht vor, dass der Makler die Kopien sowie die Unterlagen fünf Jahre aufbewahren muss. Als unser Vertragspartner haben Sie auch eine Mitwirkungspflicht nach § 11 Abs. 6 GwG.

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